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Selbsthilfe und patientenorientierte Gesundheitsversorgung: eine Bestandsaufnahme

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Im Jahr 2002 wurde das erste Mal in einem Schwerpunktheft des Bundesgesundheitsblattes die Rolle des „Patienten als Partner“ thematisiert. Vor genau 10 Jahren war „die Selbsthilfe“ schon so weit ausdifferenziert,… Click to show full abstract

Im Jahr 2002 wurde das erste Mal in einem Schwerpunktheft des Bundesgesundheitsblattes die Rolle des „Patienten als Partner“ thematisiert. Vor genau 10 Jahren war „die Selbsthilfe“ schon so weit ausdifferenziert, dass in dem zweiten Schwerpunktheft zu diesem Thema (1/2009) mehr als das Doppelte der Beiträge (nämlich 14) nötig waren, um das Feld zu sondieren. In beiden Heften ging es umviele Facetten zumThema:Grundlagenforschung zu Selbsthilfegruppen, Beteiligung von Patienten im Gesundheitswesen, Kooperation mit ihnen, ihr Beitrag zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversorgung, finanzielle Förderung und praktische Unterstützung sowie Integration der Selbsthilfe in die Steuerungsund Managementstrukturen. Bei all diesen Themen ging es auch immer wieder um den Aspekt der stärkeren Patientenorientierung im Gesundheitswesen. Da die Entwicklung in vielfältiger Weise – wissenschaftlich, politisch und praktisch –weitergegangen ist, lohnt es sich, einen neuen Blick auf das Feld zu werfen und dabei auch (in diesem Heft zum ersten Mal) über den eigenen Tellerrand in andere Länder zu schauen. Einige Meilensteine, die den Boden bilden für den heutigen Entwicklungsstand, sollen an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung gerufen werden. Seit 1967 gibt es die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE), den Dachverband der 115 Bundesorganisationen der Selbsthilfe, in denen 1,2Mio. Mitglieder zusammengeschlossen sind. Im Rahmen der sogenannten Selbsthilfebewegung in den 1970er-Jahren entstanden zahlreiche Selbsthilfegruppen vor Ort, die heute auf ca. 100.000 geschätzt werden, mit ca. 3–3,5Mio. Mitgliedern. 1982 gründete sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., ein Fachverband zur Unterstützung der Selbsthilfegruppen; 1984 folgte die Nationale Kontaktund Informationsstelle zu Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), die ca. 300 lokale Selbsthilfe-, Kontaktund Unterstützungsstellen in ihrer Arbeit begleitet und fördert. Die Phase, in der Selbsthilfe als Gegenmacht zur ärztlichen Profession oder sogaralsKonkurrenzthematisiertwurde, war schon ab Mitte der Achtzigerjahre, nach Abschluss der ersten großen Forschungsprojekte, obsolet. Seit dieser Zeit wird die Selbsthilfe als Ergänzung und als Kooperationspartner im Gesundheitssystem verstanden. Sie war zu Beginn jedoch kaum strukturiert und nur an wenigen Orten in die Praxis umgesetzt worden. Schon früh (seit Anfang der 1990er-Jahre) wurden Selbsthilfegruppen dann aber durch einige Kooperationsstellen für Selbsthilfegruppen und Ärzte/Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KOSAs) unterstützt. 1993 wurde es den Krankenkassen ermöglicht, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit 1DM pro Versicherten zu fördern („Kann-Regelung“). 2004 ist dies zu einer „Soll-Regelung“ geworden; das verfügbare Volumen wurde jedoch nie vollständig an die Selbsthilfe ausgeschüttet. Seit 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet, alle Mittel zur Förderung voll auszuschöpfen. Seit dem Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Jahr 2016 sind 1,05€ pro gesetzlich Versichertem als Pflichtbeitrag durch die Krankenkassen zu leisten. Für diese Entwicklung war der Boden schon 1999 durch Beschlüsse der 72. Gesundheitsministerkonferenz in Trier bereitet worden. Diese Beschlüsse waren auch der erste Schritt dazu, die Patienten auf Bundesebene in Entscheidungsgremien des Gesundheitssystems zu integrieren: Seit 2004 haben legitimierte Vertreter der Betroffenenorganisationen und der Selbsthilfeunterstützung wie auch der Patientenberatung gemäß §140f des SGB V das Recht, in den Gremien des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angehört zu werden und mit zu beraten (nicht allerdings mit zu entscheiden). Während die Beteiligung der Selbsthilfevereinigungen auf der Bundesebene gesetzlich geregelt ist, gibt es auf der Ebene einzelner Gesundheitseinrichtungen keine Vorgaben für Beteiligung. Interessant ist daher, dass es inzwischen das Konzept der „Selbsthilfefreundlichkeit“ für Krankenhäuser und andere Einrichtungen gibt, das Beteiligungsaspekte als Qualitätskriterien vorsieht und sich inzwischen auch in einigen benachbarten Ländern verbreitet. Die ersten drei Beiträge dieses Themenheftes stützen sich auf Ergebnisse einer gerade abgeschlossenen großen empirischen Untersuchung zum Thema: „Gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland – Entwicklungen, Wirkungen, Perspektiven (SHILD)“. C. Kofahl analysiert den Einfluss eines veränderten Rollenverständnisses

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Journal Title: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Year Published: 2018

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