Seit der Novellierung der Musterberufsordnung der in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) im Mai 2018 haben – mit Ausnahme von Brandenburg – alle Landesärztekammern die Möglichkeit der ausschließlichen Fernbehandlung,… Click to show full abstract
Seit der Novellierung der Musterberufsordnung der in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) im Mai 2018 haben – mit Ausnahme von Brandenburg – alle Landesärztekammern die Möglichkeit der ausschließlichen Fernbehandlung, d.h. der ärztlichen Behandlung und Beratung ohne vorherigen physischen Patientenkontakt, in ihre Berufsordnungen aufgenommen. Exemplarisch heißt es in § 7 Abs. 4 der Berufsordnung für die in Nordrhein tätigen Ärztinnen und Ärzte:
               
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