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[The Functional Basic Model for the Psychiatric Care of Persons with Severe Mental Illness - an Update].

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Viele Strukturprobleme in der psychiatrischen Versorgungslandschaft sind seit der Psychiatrie-Enquete ungelöst und insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen [1] fehlt eine grundlegende Neuausrichtung mit einem richtungsweisenden Zukunftsmodell. In dieser… Click to show full abstract

Viele Strukturprobleme in der psychiatrischen Versorgungslandschaft sind seit der Psychiatrie-Enquete ungelöst und insbesondere für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen [1] fehlt eine grundlegende Neuausrichtung mit einem richtungsweisenden Zukunftsmodell. In dieser Zeitschrift haben die Autoren erstmals 2014 [2] ein funktionales Modell zur Beschreibung eines Mindeststandards für die gemeindepsychiatrische Versorgung schwer psychisch kranker Menschen vorgeschlagen, das zunächst auf den Bereich Behandlung begrenzt war, anschließend auf den Bereich der Teilhabeleistungen erweitert [3] und in einem Sammelband mit Praxisbeispielen ausführlich dargestellt wurde [4]. Als zentrale Grundlagen des Funktionalen Basismodells wurden die UN-Behindertenrechtskonvention, die S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ [5] und die Auswertung von krankenhausalternativen Behandlungsmodellen aus Deutschland [6–8] benannt. Das Modell ist sektorund sozialgesetzbuchübergreifend angelegt, beschreibt die notwendigen Funktionen unabhängig von der institutionell-organisatorischen Ausformung und Finanzierung und kann als Grundlage zur Analyse und Weiterentwicklung regionaler Strukturen eingesetzt werden. Es versteht sich als Open-source-Konzept: offen für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen und offen im Hinblick auf die institutionelle Umsetzung und die regionale Adaptation. Inzwischen sind Entwicklungen eingetreten, die ganz auf der Linie des Funktionalen Basismodells liegen und zugleich Anlass zu seiner Weiterentwicklung geben: ▪ Änderungen des SGB V eröffnen neue Möglichkeiten für psychiatrische Kliniken, z. B. die Stationsäquivalente Behandlung (StäB, § 115d Abs. 2 SGB V), wobei hier unter bestimmten Bedingungen auch andere gemeindepsychiatrische Leistungserbringer zugelassen sind [9]. ▪ Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlmöglichkeiten der Leistungsempfänger. Die Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Eingliederungshilfeleistungen im Bereich Wohnen entfällt, an ihre Stelle treten die „Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags“ (§ 78 SGB IX); außerdem wird die „ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung“ eingeführt (§ 32 SGB IX). ▪ Der Sachverständigenrat der Bundesregierung zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen gibt in einem Teilgutachten zur „Koordinierten Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ 2018 u. a. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgung: die gesonderte Vergütung der Koordinierungsverantwortung und ihre Fokussierung bei einem Leistungsanbieter sowie der Das Funktionale Basismodell der Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen – ein Update The Functional Basic Model for the Psychiatric Care of Persons with Severe Mental Illness – an Update

Keywords: functional basic; die; der; psychischen erkrankungen; mit; basic model

Journal Title: Psychiatrische Praxis
Year Published: 2020

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