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Reverse Solange 2.0: Die Durchsetzung europäischer Werte und die unions- und strafrechtliche Verantwortung nationaler Richter

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Wenn die Regierung eines Mitgliedstaates beginnt mittels einer gleichgeschalteten Justiz gegen Regierungskritiker vorzugehen, sind die von Art. 2 EUV geschützten Werte auf neue Weise bedroht. Dieser Beitrag zeigt auf, wie… Click to show full abstract

Wenn die Regierung eines Mitgliedstaates beginnt mittels einer gleichgeschalteten Justiz gegen Regierungskritiker vorzugehen, sind die von Art. 2 EUV geschützten Werte auf neue Weise bedroht. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Richter gegenüber solchen Versuchen reagieren können und müssen. Neben einer Pflicht zu wertkonformer Auslegung nationalen Rechts, schlagen wir insbesondere eine Vorlagepflicht bei mitgliedstaatlichen Wertverstößen vor. Sollten nationale Richter hingegen bewusst gegen Unionswerte verstoßen, kommt auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht. Diese Vorschläge implizieren die gerichtliche Anwendbarkeit von Art. 2 EUV. Daher werden wir in einem zweiten Schritt zeigen, wie eine solche gerichtliche Anwendbarkeit von Art. 2 EUV durch das Wechselspiel mit spezifischen Bestimmungen des Unionsrechts konstruiert werden kann. Um dabei das föderale Gleichgewicht zu erhalten sind diese Vorschläge in die umgekehrte Solange-Doktrin eingebettet, die im Lichte der neueren Rechtsprechung fortgeschrieben wird.

Keywords: solange; von art; die; strafrechtliche; richter; art euv

Journal Title: Europace
Year Published: 2020

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